Enteignung in Hamburg

Viele trauten es sich lange nicht auszusprechen. Doch die Asylpolitik der Bundesregierung ist schon lange in einem Chaos geendet. Alles ist durcheinander. Plätze für Flüchtlinge gibt es immer weniger. Die Städte sind auf sich alleine gelassen. Das Geld vom Bund reicht vorne und hinten nicht. Es ist kaum möglich Flüchtlinge in Hamburg und anderen Großstädten human unterzubringen. Der Zorn der Bürger wächst und so wird die Kluft zwischen Flüchtlingen und Einheimischen immer größer. Wann dieser Zorn explosiv wird, bleibt nur eine Frage der Zeit. Die Bundesregierung unternimmt derzeit nichts, um das Chaos in den Griff zu bekommen. Hamburg hat sich nun zu einem Schritt entschieden, der von allen Seiten stark kritisiert wird. So können in der Hansestadt Gewerbeimmobilien (offiziell: ab 100m²) einfach beschlagnahmt und enteignet werden. So soll neuer Raum für Flüchtlinge geschaffen werden.- Zwar betonte die Stadt Hamburg, das eine Miete für die Enteignung bezahlt werden soll, ob diese allerdings dem üblichen Zins entspreche bleibe unklar. Unklar bleibt bei der Unterkunft für Flüchtlinge auch, wer nachher die Schäden beseitigt. Bremen hat bereits angekündigt, ähnlich wie Hamburg vorgehen zu wollen. Fraglich bleibt aber, ob die neue Gesetzgebung in Hamburg wirklich Verfassungskonform ist. Ob hier wirklich ein Notfall im Sinne des Gesetzgebers vorliegt, mag bezweifelt werden. Wenn gleich die Verantwortlichen in Hamburg auch zu verstehen sind.

Enteignung – Freiwilliger Zwang für Eigentümer

Die Stadt Hamburg betone, dass man vor einer Enteignung das Gespräch mit dem Eigentümer suchen wolle. Sollte dieser aber danach nicht bereit sein, die Gewerbeimmobilie für Flüchtlinge bereitzustellen, werde man diesen Schritt auch unter Zwang umsetzen. Eine Horrorvorstellung. Immerhin kommt es hier zu zwei Faktoren, die ungeklärt bleiben. Zu einem setzt ein Wertverlust in der direkten Umgebung ein, wenn eine Unterkunft für Flüchtlinge eingerichtet wird. Die m² Preise fallen auf Jahre. Zum anderen bleibt offen, wie lange die Enteignung andauern soll. Bislang gibt es zwar nur eine Begrenzung bis 2017. Das jedoch klingt unglaubwürdig. Der Zustrom von Flüchtlingen wird auch weiterhin anhalten. Zum anderen bleibt ebenso unklar, wer für Schäden in der Unterkunft aufkommen wird und ob die Mietzahlungen wirklich dem normalen Tarif entsprechen werden.

Hamburg steht unter starkem Druck

Schon im September waren die Unterbringungen für Flüchtlinge in der Hansestadt vollkommen überbelegt. Um die 5.000 – 8.000 Menschen finden täglich ihren Weg nach Deutschland. Ein Großteil davon strandet in Hamburg. Laut der Mopo24 sollen in Hamburg derzeit 30.000 Flüchtlinge sein. 500 neue kommen täglich dazu. Für das neue Gesetz zur Enteignung stimmten 81 Abgeordnete. Nur 37 stimmten dagegen. Ein herber Schlag. Ob das Gesetz jedoch tatsächlich rechtskonform ist, bleibt äußert fraglich. Die Verbände warten auf die erste Klage eines Betroffenen. Nur so lässt sich die Rechtsmäßigkeit überprüfen.

Was das Gesetz wirklich erlaubt

Das Gesetz trifft ab Oktober 2015 in Hamburg in Kraft. Damit ist der Enteignung Tür und Tor geöffnet. Zunächst wird sich dieses aber nur auf Gewerbeimmobilien beziehen, die für Flüchtlinge als Unterkunft dienen sollen. Befristet ist es zunächst bis 2017. Laut Gesetz soll es für die Eigentümer eine angemessene Entschädigung geben. Zwar wird in den Medien immer wieder davon gesprochen, dass nur Gewerbeimmobilien ab 100 m² betroffen sein sollen. Im eigentlichen EnteignungsGesetz der Stadt Hamburg ist aber davon nichts zu lesen. Zudem werden dort nicht explizit Gewerbeimmobilien benannt. Eine Ausdehnung auf Wohnungen wäre durchaus denkbar.

Enteignung nur der erste Schritt

Die Enteignung, so wie in Hamburg, könnte nur der erste Schritt sein. Der Strom der Flüchtlinge reißt nicht ab. Politisch wird aktuell nichts unternommen, um das Chaos in den Griff zu bekommen. Es wird sogar noch begünstigt. Daher ist anzunehmen, dass die jetzige Enteignung nur ein erster Schritt für weitere Möglichkeiten ist. Bereits jetzt werden Ferienwohnungen als weitere Möglichkeit offen angesprochen. Diese könnten künftig eventuell genauso wie Gewerbeimmobilien einfach beschlagnahmt werden.
Übrigens wurden bereits in zwei weiteren Bundesländern Prüfungsanträge an die Bundesregierung eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob auch Wohnimmobilien von Privateigentümern zwangsvermietet werden dürfen. Damit wird es also bald nicht nur um Gewerbehallen gehen. Auch in Hamburg wäre dieser Schritt durchaus denkbar. Eine Antwort der Regierung steht derzeit noch aus. Dennoch ist es in viele Städten bereits Realität. Wohnungen, die den Kommunen oder Städten gehören, werden vereinzelt bereits gekündigt, um Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Das Fatale daran: Bei diesem Wohnraum handelt es sich meistens um Sozialwohnungen. Der Konkurrenzkampf zwischen Flüchtlingen und sozialschwachen Familien und Personen hat damit bereits begonnen. Der Mietermarkt wird sich in den nächsten Jahren nicht nur in Hamburg drastisch ändern.